FDP-Kreistagsfraktion Mainz-Bingen
Aktuelle Beiträge

Kreiseigene Liegenschaften, Teil 2


16. Dezember 2019

Sehr geehrte Frau Landrätin,

die FDP-Kreistagsfraktion bittet um Beantwortung der nachfolgenden Fragen in der nächsten Kreistagssitzung.

In Ergänzung zu unserer ersten Anfrage zum gleichen Thema haben wir weitergehende Fragen.

  1. Bingen, Christ-Ungeheuer-Stift: Hier handelt es sich nach der Aufstellung um eine Mietwohnung. Welchen Wert hat diese Wohnung – bzw. zu welchem Preis wurde sie vom Kreis erstanden? Wer bewohnt diese Wohnung? Ist daran gedacht, die Wohnung weiter zu vermieten oder soll sie einer anderen Nutzung ggf. auch Verkauf zugeführt werden?
  2. Sprendlingen, Busbahnhof: Wieso ist der Kreis im Besitz eines Busbahnhofes? Was waren die Gründe für den Kauf? Ist daran gedacht, den Busbahnhof weiter als Immobilie zu behalten?
  3. Jugenheim, ehemaliges Gemeinde-/Pfarrhaus: Welchen Wert haben diese Wohnungen – bzw. zu welchem Preis wurden sie vom Kreis erstanden? Wer bewohnt diese Wohnung? Ist daran gedacht, die Wohnung weiter zu vermieten oder soll sie einer anderen Nutzung ggf. auch Verkauf zugeführt werden?
  4. Münster-Sarmsheim, Trollmühle:   Welchen Wert haben diese Wohnungen – bzw. zu welchem Preis wurden sie vom Kreis erstanden? Wer bewohnt diese Wohnung? Ist daran gedacht, die Wohnung weiter zu vermieten oder soll sie einer anderen Nutzung ggf. auch Verkauf zugeführt werden?
  5. Bingen, Osterbergstraße Häuser 24 – 36: Welchen Wert haben diese Wohnungen – bzw. zu welchem Preis wurden sie vom Kreis erstanden? Wer bewohnt diese Wohnung? Ist daran gedacht, die Wohnung weiter zu vermieten oder soll sie einer anderen Nutzung ggf. auch Verkauf zugeführt werden?
  6. Oberdiebach, Dorfschänke, Wohnungen: Welchen Wert haben diese Wohnungen – bzw. zu welchem Preis wurden sie vom Kreis erstanden? Wer bewohnt diese Wohnung? Ist daran gedacht, die Wohnung weiter zu vermieten oder soll sie einer anderen Nutzung ggf. auch Verkauf zugeführt werden?
  7. Welche Alternativverwendung ist in Waldalgesheim für das unbebaute Grundstück Flur 21 – 57-581+2 angedacht?

Für die Beantwortung dieser Fragen unseren herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Helga Lerch, MdL
Fraktionsvorsitzende

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