FDP-Kreistagsfraktion Mainz-Bingen
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Annahme von Grünschnitt auf den kreiseigenen Wertstoffhöfen


16. März 2020

Sehr geehrte Frau Landrätin,

die Grünschnittsaison ist wieder in vollem Gang. Bei der Ablieferung des Grünschnittes auf den Wertstoffhöfen werden Bürger oftmals weggeschickt, weil sie die zulässige Gesamtmenge von 600 l überschritten hätten. Die Lösungsvorschläge sind dabei vielfältig von „Grünschnitt zuhause liegen lassen und auf mehrere Tranchen aufgeteilt bringen“ über „andere Wertstoffhöfe anfahren“ bis hin zu „aus entlegenen Orten nach Essenheim zu fahren“. 

Dazu gibt es immer wieder Unstimmigkeiten im Hinblick auf die Behandlung von Gewerbetreibenden und Kommunen, deren Abladen je nach Personal unterschiedlich gehandhabt wird.

Dieses Vorgehen ist im Hinblick auf die Vermeidung von CO2-produzierenden Wegen nicht zielführend.

Wir stellen deshalb folgenden Antrag:

  1. Veränderung der Kapazitäten der Grünschnittsammelplätze durch geeignete Maßnahmen
  2. Überarbeiten der geltenden Richtlinie zur maximalen einmaligen Anlieferung von 600l Grünschnitt im Hinblick auf eine bürgerfreundliche, ressourcenschonende Regelung
  3. Definition und Durchsetzung eindeutiger Regelungungen zur Ablieferung von Grünschnitt durch die Kommunen und Gewerbe

Begründung:

Die Wertstoffhöfe wurden installiert, um die wertvollen Abfälle zu sammeln und einer weiteren Nutzung zuzuführen. Hierzu zählt auch die nachhaltige Verwendung von Grünschnitt. Die Bürgerinnen und Bürger tragen diesem Konzept Rechnung und bringen ihren Grünschnitt effizient gebündelt zu den Sammelstellen.
Durch die Nichtannahme vor Ort und die o.g. Handlungsempfehlungen der zeitlichen und örtlichen Verlagerung der Anlieferung wird dieser Anspruch der Effizienz und Nachhaltigkeit konterkariert.

Mit freundlichen Grüßen,
Helga Lerch, MdL
Fraktionsvorsitzende

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