Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes im Kreis Mainz-Bingen
11. September 2019
Sehr geehrte Frau Landrätin,
Im Jahr 2018 trat das „Onlinezugangsgesetz“, OZG, bundesweit in Kraft. Dieses sieht die Digitalisierung sämtlicher Verwaltungsleistungen für Bürger bis zum Jahr 2022 vor. Voraussetzung für die Umsetzung des OZG ist die Erfassung sämtlicher Verwaltungsleistungen in einem Leistungskatalog (LeiKa) und deren Digitalisierung.
Diese Anforderungen gelten auch für den Landkreis Mainz-Bingen. Deshalb stellen wir folgende Anfrage:
- Welche Umsetzungsschritte sind im Kreis Mainz-Bingen definiert worden?
- Wie ist der derzeitige Stand zur Umsetzung des OZG, welche der definierten Schritte sind bisher erreicht worden?
- Ist die Liste der Verwaltungsdienstleistungen des Landkreises bereits fertiggestellt? Falls ja, wann wird diese veröffentlicht? Falls nein, für welchen Zeitpunkt ist dies geplant?
- Inwieweit werden die Anforderungen der Digitalisierung bei der Gestaltung der Prozesse bereits berücksichtigt?
- Wie wird das bestehende Personal auf die veränderten Anforderungen vorbereitet?
- Wie werden die zukünftigen Anforderungen bei Neueinstellungen berücksichtigt?
- Wird der Landkreis erst mit Fristablauf (31.12.2022) alle in Frage kommenden Dienstleistungen online anbieten oder ist eine frühere Umsetzung geplant?
Mit freundlichen Grüßen,
Helga Lerch, MdL
Fraktionsvorsitzende