Südumfliegung
7. Mai 2021
Sehr geehrte Frau Landrätin,
das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit der Südumfliegung letztinstanzlich festgestellt und damit Rechtssicherheit geschaffen.
Im Zusammenhang mit den jahrelangen Gerichtsverfahren fragt die FDP-Fraktion:
- Wie beurteilt die Kreisverwaltung den Vorwurf des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, dass weitere Untersuchungen – jenseits der Südumfliegung –hätten geltend gemacht werden müssen und dass dies auch in der nächsten Revisionsinstanz nicht nachgeholt werden könne?
- Wie hoch waren die Verfahrenskosten in Bezug auf obige Angelegenheit?
- Wie hoch ist der Anteil, den der Landkreis Mainz-Bingen tragen muss?
- Wie hoch waren die Anwaltskosten für den Landkreis Mainz-Bingen?
Wir bitten um Beantwortung in der nächsten Kreistagssitzung.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Lerch, MdL
Fraktionsvorsitzende