FDP-Kreistagsfraktion Mainz-Bingen
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Südumfliegung


7. Mai 2021

Sehr geehrte Frau Landrätin,

das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit der Südumfliegung letztinstanzlich festgestellt und damit Rechtssicherheit geschaffen.

Im Zusammenhang mit den jahrelangen Gerichtsverfahren fragt die FDP-Fraktion:

  1. Wie beurteilt die Kreisverwaltung den Vorwurf des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, dass weitere Untersuchungen – jenseits der Südumfliegung –hätten geltend gemacht werden müssen und dass dies auch in der nächsten Revisionsinstanz nicht nachgeholt werden könne?
  2. Wie hoch waren die Verfahrenskosten in Bezug auf obige Angelegenheit?
  3. Wie hoch ist der Anteil, den der Landkreis Mainz-Bingen tragen muss?
  4. Wie hoch waren die Anwaltskosten für den Landkreis Mainz-Bingen?                                                                           

Wir bitten um Beantwortung in der nächsten Kreistagssitzung.

Mit freundlichen Grüßen
Helga Lerch, MdL
Fraktionsvorsitzende

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