FDP-Kreistagsfraktion Mainz-Bingen
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Prüfung von unfallträchtigen Kreisstraßen


6. Januar 2015

Ingelheim. Vor Weihnachten kam es auf der Straße zwischen Kutschereck und Bingen-Büdesheim zu einem folgenschweren Unfall, bei dem eine junge Frau tödlich verunglückte.

Die FDP-Fraktion im Kreistag Mainz-Bingen hat nunmehr in einem Schreiben an den 1. Kreisbeigeordneten, Adam Schmitt, ihre Sorge zum Ausdruck gebracht, dass an der besagten Dromersheimer Chaussee sowie auch an anderen Straßen des Landkreises nach der Sanierung der Straßen keine Mittellinien mehr angebracht wurden. „Insbesondere bei Nebel, Regen und Dunkelheit erhöht sich bei fehlender Mittellinie das Gefahrenpotential, weil eine wichtige Orientierungslinie fehlt“, so die Mitglieder der FDP-Fraktion Helga Lerch und Walter Strutz. Konkret fragt die FDP nach Vorgaben, um das Sicherheitsrisiko zu minimieren.

In einem Antwortschreiben an die FDP erklärt nunmehr der 1. Kreisbeigeordnete, dass er das Anliegen „zuständigkeitshalber an den LBM (Landesbetrieb für Mobilität) weitergeleitet“ habe und eine Stellungnahme erwarte. Da nicht nur die genannte Straße am sog. Kutschereck betroffen ist, fordert der 1. Kreisbeigeordnete eine Auflistung aller betroffenen Straßen im Landkreis und die Offenlegung der Rechtsgrundlagen für die Anbringung von Mittelstreifen.

In einer Stellungnahme erklärt nunmehr der LBM, dass „die Entscheidung, an welchen Straßen Mittelmarkierungen, sogenannte Leitlinien aufgebracht werden dürfen, sich nach der vorhandenen Fahrbahnbreite“ richte. Fahrbahnen unter 5,50m Breite werden nicht mit einer Leitlinie versehen. Die Fahrbahnbreite der besagten Straße zwischen Dromersheim und Büdesheim weist nach LBM „nur eine Fahrbahnbreite zwischen 5,20m und 5,50m“ auf.

Als Begründung für die Handhabung argumentiert der LBM weiter, dass „eine Mittelmarkierung bei zu geringer Fahrbahnbreite beim Autofahrer das Gefühl vermitteln würde, dass eine Begegnung mit entgegenkommenden Fahrzeugen gefahrlos möglich wäre.“ Diese Darstellung – beruhend auf der „Richtlinie für Markierungen von Straßen“ trifft somit laut LBM auf alle Außerortstraßen, die nicht die erforderliche Fahrbahnbreite haben, zu.

Hinsichtlich des Unfalls vom 18. Dezember 2014 liegt der FDP eine Niederschrift des LBM vor, wonach kurzfristige und längerfristige Konsequenzen angesprochen werden. Danach ist kurzfristig eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80km/h eingeführt worden, ein Überholverbot wird in Erwägung gezogen.

Die FDP fordert nunmehr in einem Schreiben an den 1. Kreisbeigeordneten den unfallträchtigen Streckenabschnitt weiteren Verkehrsprüfungen und dortige Unfälle und deren Ursachen einer Prüfung zu unterziehen. Ferner eine Auflistung aller Kreisstraßen, die mit vergleichbaren Breiten befahren werden und eine Prüfung, ob auch dort Maßnahmen zur Unfallvermeidung angebracht sind.

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