Antrag zum Kreishaushalt 2025: Schlüsselzuweisungen
10. Januar 2025
Sehr geehrte Frau Landrätin,
die Neufassung des oben aufgeführten Landesgesetzes bedeutet für den Landkreis Mainz-Bingen einen massiven Rückgang der Erträge aus den bisherigen Schlüsselzuweisungen.
In diesem Zusammenhang möge der Kreistag beschließen:
Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, sich mit dem Landkreis Cochem-Zell in Verbindung zu setzen um eine Klage gegen den Schlüsselzuweisungsbescheid anzustreben.
Begründung:
Durch die Neufassung des LFAG ist unser Landkreis in eine finanzielle Schieflage geraten. Wir schreiben rote Zahlen, weil wir keine ausreichenden oder gar keine Landesmittel bekommen. Dies kann nicht der Sinn eines sogenannten „Ausgleichsgesetzes“ sein.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Helga Lerch
Fraktionsvorsitzende