Antrag zum Haushalt 2020: Arbeitsgruppe „Personalbedarfsplanung“
25. November 2019
Sehr geehrte Frau Landrätin,
der Kreistag möge beschließen:
Die Kreisverwaltung richtet eine Arbeitsgruppe „Personalbedarfsplanung“ ein. Diese hat die Aufgabe sogenannte „freiwillige“ und „verpflichtende“ Personalbedarfe zu eruieren. Dabei gilt es auch mögliche Einsparungen durch digitale Arbeitsstrukturen im Blick zu behalten.
Begründung
Der Stellenplan macht deutlich, dass sich die Beschäftigtenzahl in der Kreisverwaltung innerhalb der letzten 10 Jahre verdoppelt hat (2010 – 536,8 / 2020 – 969,3). Die Anzahl der MitarbeiterInnen liegt bei 1.285. Diese Personalstellen sind in der Regel als Dauerbelastung für den Kreishaushalt zu sehen.
Angesichts der sich verschärfenden finanziellen Situation des Kreises gilt es den Stellenplan unter dem Aspekt der „freiwilligen“ und „verpflichtenden“ Stellen in den Blick zu nehmen.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen,
Helga Lerch, MdL
Fraktionsvorsitzende