Antrag zum Haushalt 2020: Arbeitsgruppe „freiwillige Leistungen“
25. November 2019
Sehr geehrte Frau Landrätin,
der Kreistag möge beschließen:
Die Kreisverwaltung richtet eine Arbeitsgruppe „freiwillige Leistungen“ ein. Diese hat die Aufgabe, alle sogenannten „freiwilligen Leistungen“ auf ihre inhaltliche Notwendigkeit und finanzielle Realisierbarkeit zu überprüfen und den Kreisgremien darüber zu berichten.
Begründung
Die doppische Buchhaltung verlangt die Einplanung von drei Folgejahren über den bestehenden Haushalt hinaus. Bezogen auf den Landkreis Mainz-Bingen bedeutet dies, dass von 2021 bis 2023 aller Voraussicht nach, ein Defizit von 60 Mio Euro entstehen wird. Eine Finanzierung aus Eigenmitteln wird es nicht mehr geben können, da diese bereits aufgebraucht sind. Aus diesen Gründen besteht die Notwendigkeit Konsolidierungspotentiale zu schaffen, die in einer Arbeitsgruppe ermittelt werden könnten.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen,
Helga Lerch, MdL
Fraktionsvorsitzende